Die Priorität auf die E-Mail Sicherheit
Seit 01.01.2020 werden alle E-Mails die von mir versendet werden mittels PGP-Verfahren digital signiert. Damit wird die Echtheit der E-Mail des Absenders gewährleistet und kann mit dem öffentlichen Schlüssel der an die E-Mail angehängt wird überprüft werden. Ausnahmen sind ausgeschlossen.
Mein digitaler Fingerabdruck: AE8B 42CC 667A F0E3 A71A 4597 EEB0 FD63 7D74 0032
gültig bis: 10.03.2023
ID: EEB0 FD63 7D74 0032
E-Mail Adresse: markus.neuner@drei.at
Der Schlüssel wird jedes Monat aus Sicherheitsgründen einmal um einen weiteren Monat verlängert. Jeder PGP-Schlüssel der für eine E-Mail Adresse registriert wird hat einen einmaligen digitalen Fingerabdruck. Mit diesem können E-Mails signiert und verschlüsselt werden.
Zur digitalen Signatur im Vergleich zur E-Mail Signatur:
Eine elektronische Signatur stellt die Integrität von Daten und Absender einer E-Mail sicher. Man verwendet sie in der Regel, um die Herkunft von digitalen Informationen – nicht nur E-Mails, sondern auch Dokumenten oder Macros – zu authentifizieren. Damit erfüllt die digitale Signatur einen vergleichbaren Zweck wie die Unterschrift auf Papierdokumenten: Sie versichert die Echtheit der Person bzw. des Unternehmens, die oder das als Absender angegeben ist.
Durch eine digitale Signatur stellt man außerdem die Integrität der übermittelten Daten sicher. Der Empfänger schließt aus, dass jemand den Inhalt seit dem digitalen Signieren geändert oder manipuliert hat. Im Streitfall gibt die digitale Unterschrift zweifelsfrei Aufschluss über die Herkunft einer Mail. Der Signierende und die Inhalte stehen in nachweisbarem Zusammenhang.
Die digitale Signatur ist nicht zu verwechseln mit der Signatur, die man in E-Mail-Programmen festlegen kann. Dort ist der Teil gemeint, der unterhalb des E-Mail-Textes angefügt wird – meistens die Kontaktinformationen des Absenders, entsprechend den Angaben auf Geschäftsbriefen.
Die Signatur-Formen unterscheiden sich hinsichtlich der Anforderungen an die technische und gesetzliche Umsetzung. Die höchste Anforderung und damit den höchsten Sicherheitsstandard erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur.
Digitale Signaturen setzt man oft in Kombination mit E-Mail-Verschlüsselung ein, beide sind aber unabhängig voneinander. Eine Mail digital zu signieren bedeutet, die Urheberschaft durch eine digitale Unterschrift zu beglaubigen. Die Mail ist damit vor Manipulation geschützt, aber immer noch ähnlich einer Postkarte von Dritten auf dem Weg lesbar. Der Inhalt jedoch ist nicht mehr veränderbar, die Postkarte ist quasi in Klarsichtfolie eingeschweißt – lesbar, aber nicht zu überschreiben.
Textquelle: www.ionos.at/digitalguide/e-mail/e-mail-technik/e-mails-digital-signieren/
Mein digitaler Fingerabdruck: AE8B 42CC 667A F0E3 A71A 4597 EEB0 FD63 7D74 0032
gültig bis: 10.03.2023
ID: EEB0 FD63 7D74 0032
E-Mail Adresse: markus.neuner@drei.at
Der Schlüssel wird jedes Monat aus Sicherheitsgründen einmal um einen weiteren Monat verlängert. Jeder PGP-Schlüssel der für eine E-Mail Adresse registriert wird hat einen einmaligen digitalen Fingerabdruck. Mit diesem können E-Mails signiert und verschlüsselt werden.
Zur digitalen Signatur im Vergleich zur E-Mail Signatur:
Eine elektronische Signatur stellt die Integrität von Daten und Absender einer E-Mail sicher. Man verwendet sie in der Regel, um die Herkunft von digitalen Informationen – nicht nur E-Mails, sondern auch Dokumenten oder Macros – zu authentifizieren. Damit erfüllt die digitale Signatur einen vergleichbaren Zweck wie die Unterschrift auf Papierdokumenten: Sie versichert die Echtheit der Person bzw. des Unternehmens, die oder das als Absender angegeben ist.
Durch eine digitale Signatur stellt man außerdem die Integrität der übermittelten Daten sicher. Der Empfänger schließt aus, dass jemand den Inhalt seit dem digitalen Signieren geändert oder manipuliert hat. Im Streitfall gibt die digitale Unterschrift zweifelsfrei Aufschluss über die Herkunft einer Mail. Der Signierende und die Inhalte stehen in nachweisbarem Zusammenhang.
Die digitale Signatur ist nicht zu verwechseln mit der Signatur, die man in E-Mail-Programmen festlegen kann. Dort ist der Teil gemeint, der unterhalb des E-Mail-Textes angefügt wird – meistens die Kontaktinformationen des Absenders, entsprechend den Angaben auf Geschäftsbriefen.
Die Signatur-Formen unterscheiden sich hinsichtlich der Anforderungen an die technische und gesetzliche Umsetzung. Die höchste Anforderung und damit den höchsten Sicherheitsstandard erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur.
Digitale Signaturen setzt man oft in Kombination mit E-Mail-Verschlüsselung ein, beide sind aber unabhängig voneinander. Eine Mail digital zu signieren bedeutet, die Urheberschaft durch eine digitale Unterschrift zu beglaubigen. Die Mail ist damit vor Manipulation geschützt, aber immer noch ähnlich einer Postkarte von Dritten auf dem Weg lesbar. Der Inhalt jedoch ist nicht mehr veränderbar, die Postkarte ist quasi in Klarsichtfolie eingeschweißt – lesbar, aber nicht zu überschreiben.
Textquelle: www.ionos.at/digitalguide/e-mail/e-mail-technik/e-mails-digital-signieren/